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   BGH, 20.07.1984 - 2 StR 381/84   

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https://dejure.org/1984,15786
BGH, 20.07.1984 - 2 StR 381/84 (https://dejure.org/1984,15786)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1984 - 2 StR 381/84 (https://dejure.org/1984,15786)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1984 - 2 StR 381/84 (https://dejure.org/1984,15786)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bejahung eines minder schweren Falles bei Einfuhr von zwar nicht mehr geringen Mengen aber auch nocht nicht besonders großen Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch - Bewertung der Begleitung der das Rauschgift in ihrem Büstenhalter versteckenden Täterin als ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 20.07.1984 - 2 StR 381/84
    Werden derartige Mengen, wie hier, ausschließlich zum Eigenverbrauch eingeführt, liegt es nahe, einen minder schweren Fall zu bejahen (BGHSt 31, 163 f; BGH Strafverteidiger 1983, 152, 202; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 15.04.1983 - 2 StR 192/83

    Voraussetzungen eines minder schweren Falles bei der Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 20.07.1984 - 2 StR 381/84
    Die Strafkammer übersieht weiter, daß der objektive Tatbeitrag des Angeklagten nur darin bestand, die Angeklagte Sonja S., die das Rauschgift in ihrem Büstenhalter versteckt hatte, bei der Einfuhr im Kraftwagen zu begleiten, so daß er in seinem Gewicht einer Beihilfehandlung ähnelte (BGH, Beschluß vom 15. April 1983 - 2 StR 192/83 - Strafverteidiger 1983, 332, 333).
  • BGH, 22.02.1983 - 4 StR 21/83

    Verneinung eines besonders schweren Falls trotz Annahme eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 20.07.1984 - 2 StR 381/84
    Werden derartige Mengen, wie hier, ausschließlich zum Eigenverbrauch eingeführt, liegt es nahe, einen minder schweren Fall zu bejahen (BGHSt 31, 163 f; BGH Strafverteidiger 1983, 152, 202; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 07.06.1985 - 2 StR 300/85

    Anwendung des geltenden Strafrahmens für einen minder schweren Fall der Einfuhr

    Werden derartige Mengen ausschließlich zum Eigenverbrauch eingeführt, liegt es nahe, einen minder schweren Fall zu bejahen (BGHSt 31, 163 ff; BGH Strafverteidiger 1983, 202 und 332; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - 2 StR 381/84 - ständige Rechtsprechung).
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